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"Mediation" bezeichnet die unterstützte
Verhandlung zwischen Konfliktparteien. Im Beisein
eines neutralen Dritten, dem Mediator, wird von
diesem die Verhandlung nach einem strukturierten
Ablauf geleitet.
Die Verhandlungsform "Mediation"
dient der gütlichen, außergerichtlichen,
Einigung zwischen mindestens zwei Konfliktparteien.
Für die Beilegung zwischenmenschlicher Probleme
ist die Mediation besonders geeignet. Die Parteien
bekommen innerhalb der Mediation die Möglichkeit,
aktuelle Probleme gemeinsam zu lösen. Für
die Zukunft wird geklärt, wie Probleme verhindert
bzw. behandelt werden sollen um ein friedliches
Miteinander zu sichern.
Für die Verhandlungsform "Mediation"
gelten folgende 5 Maßstäbe
1.
Freiwilligkeit der Beteiligten
2.
Informiertheit der Beteiligten
3.
Offenheit und Vertraulichkeit
4.
Ergebnisoffenheit und Kooperationswille
5.
Selbstverantwortung und Selbstständigkeit
der Parteien
Für den Verhandlungsführer, den "
Mediator" gilt:
Der Mediator ist neutraler Dritter; hat
für alle Beteiligten gleiches Verständnis;
schafft geeigneten Verhandlungsraum; vereinbart
einen Verhandlungsvertrag; unterstützt positiv
den Verhandlungsverlauf; macht keine Vorschläge,
leitet durch die 5 Phasen der Mediation; überführt
gefundene Lösungen in einen rechtsverbindlichen
Rahmen.
Der Mediator wird mit Hilfe
der ihm zu Verfügung stehenden Instrumentarien
den Verhandlungsverlauf positiv unterstützen.
Der Mediator wird keinerlei Vorschläge machen,
sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess,
der aus 5 Phasen besteht, leiten. Gefundene Lösungen
werden vom Mediator in einen rechtsverbindlichen
Vertrag überführt.
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